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Welche technischen Voraussetzungen benötigt man für my-ETW?
Für die Benutzung ist lediglich ein aktueller Browser erforderlich
(Firefox, Google Chrome, Safari, Internet Explorer 11).
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Sind meine Daten auf my-ETW sicher?
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig, deswegen haben wir my-ETW von vorneherein für
optimale Sicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff entworfen.
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in gesicherten Rechenzentren in Deutschland
gespeichert, Zugriff und Datenübertragung finden immer verschlüsselt statt und genügen
selbstverständlich den strengen deutschen Datenschutzvorgaben.
Softwareseitig gewährleisten Sicherheitsvorkehrungen nach Industriestandard und regelmäßige
Überprüfungen bestmöglichen Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Selbstverständlich geben wir Ihre Daten niemals an Dritte weiter, weder zu Werbe- noch
sonstigen Zwecken. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich in den Fällen, in denen wir
gesetzlich dazu verpflichtet sind.
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Wie viele Objekte und Einheiten kann ich verwalten?
Mit my-ETW können beliebig viele Objekte und Einheiten verwaltet werden, sofern genügend
Pakete gebucht werden (siehe auch Frage Nr. 5)
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Wie viele Dokumente kann ich speichern?
Mit my-ETW können grundsätzlich beliebig viele Dokumente gespeichert werden, solange der
gebuchte Speicherplatz nicht überschritten wird.
Wenn ein Nutzer dauerhaft mehr Speicherplatz beansprucht, als in den gebuchten Paketen zur
Verfügung steht, erhält er eine Nachricht, und hat dann die Wahl, entweder ein paar Dateien
zu löschen oder kostenpflichtigen Zusatzspeicher zu buchen.
Eine Übersicht über Ihren aktuellen Einheiten- und Speicherplatzverbrauch finden Sie in der
Kontoverwaltung (Anmeldung erforderlich).
5
Wie wird my-ETW abgerechnet?
my-ETW bietet verschiedene Tarife, die Sie -je nach Bedarf- über die
Kontoverwaltung buchen können. Jeder Tarif
enthält eine bestimmte Anzahl Einheiten und Speicherplatz, diese können
durch Zusatzeinheiten erweitert werden (außer beim kostenlosen Basistarif).
Die aktuell verfügbaren Tarife und deren Preise finden Sie in unserer
Preisliste.
Der Wechsel des Tarifs und die Buchung von Zusatzeinheiten ist jederzeit über die
Kontoverwaltung möglich.
6
Kann ich auch einzelne Einheiten zubuchen?
Ja, das ist möglich. Sobald Sie mindestens ein kostenpflichtiges Paket gebucht haben, können
Sie über die
Kontoverwaltung einzelne Zusatzeinheiten
hinzubuchen.
Die Buchung einzelner Zusatzeinheiten in Verbindung mit einem kostenlosen Konto ist
leider nicht möglich, da dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand in der Abrechnung
bedeuten würde. Für diese (leider!) notwendige Einschränkung bitten wir um
Verständnis.
7
Wie kann ich zusätzliche Einheiten buchen?
Um zusätzliche Einheiten zu buchen, gehen Sie bitte in die
Kontoverwaltung,
und wählen Sie das Paket "Zusatzeinheit".
Die Kontoverwaltung erreichen Sie auch über das Benutzermenü, Menüpunkt "Kontoverwaltung".
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Kann ich my-ETW auch ohne Verwalter nutzen?
Ja, das ist möglich. Registrieren Sie sich einfach über die
Benutzerregistrierung,
anschließend können Sie Ihr Objekt anlegen und weitere Benutzer/Miteigentümer einladen.
Wenn Ihr Verwalter zu einem späteren Zeitpunkt doch an my-ETW teilnehmen möchte, ist dies
jederzeit möglich.
Hinweis: Wenn Sie bereits einen von Ihrem Verwalter (in einem anderen Objekt) angelegtes
Benutzerkonto haben, gehen Sie bitte wie in Frage 9 beschrieben vor.
9
Ich habe von meinem Verwalter ein my-ETW Konto erhalten. Kann ich damit auch ein weiteres
Objekt anlegen?
Ja, das ist möglich, allerdings ist aus technischen Gründen eine (kostenlose) Umstellung
Ihres Kontos erforderlich. Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail an
info@my-etw.de
und nennen Sie uns Ihren Benutzernamen, dann stellen wir Ihr Konto um.
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Wie kann ich mein my-ETW Konto kündigen?
Das my-ETW Konto kann für einzelne Pakete oder komplett über die
Kontoverwaltung
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
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Erfolgt die Abrechnung über den Verwalter oder über die Eigentümergemeinschaft?
Für jedes angelegte Objekt kann der Verwalter wählen, ob die Rechnung auf ihn oder auf die
Gemeinschaft ausgestellt wird.
Für die Umlage der Kosten auf die Gemeinschaft ist gegebenenfalls ein entsprechender
Beschluß erforderlich.