my-ETW 28. Dezember 2013
WEG Verwaltung - Vereinfachung der Kommunikation mit my-ETW
my-ETW ist eine Online Softwarelösung die sich an Hausverwalter und Immobilieneigentümer richtet. Zweck ist die Vereinfachung der Kommunikation der Wohnungseigentümer untereinander und mit dem Verwalter.
Die Kontaktaufnahme mit den Miteigentümern ist meist nicht einfach. Besonders schwierig ist das bei Miteigentümern, die ihre Wohnung vermietet haben. Wer auch im Hause wohnt, den trifft man ab und zu im Hausflur und unterhält sich vielleicht einige Minuten über die Belange der Gemeinschaft. Die Vermieter sieht man meist nur auf der jährlichen Sitzung, falls diese überhaupt an der Eigentümerversammlung teilnehmen.
my-ETW verfügt über verschiedene interne Foren, Zugang haben nur die Eigentümer der jeweiligen Eigentümergemeinschaft und der Verwalter. In diesen Foren können alle Themen diskutiert werden, die von Belang für die Gemeinschaft sind.
In den internen Foren können aber auch Angelegenheiten bezüglich des Sondereigentums abgestimmt werden. Zum Beispiel wer seine Heizkörper tauschen oder Fenster erneuern möchte. Je mehr Eigentümer sich beteiligen, desto günstiger fällt das Angebot aus.
Zur Vorbereitung der jährlichen Versammlung steht ebenfalls ein eigenes Forum zur Verfügung. An dieser Stelle können die vorgesehenen Tagesordnungspunkte vorab besprochen werden. Beispielsweise ob die Fassade einen Anstrich nötig hat und was dieser kosten wird.
Zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Verwalter oder Miteigentümern steht ein internes Nachrichtensystem zur Verfügung. Dieses Thema wird in einem eigenständigen Beitrag hier im Blog behandelt.
Kommentare
Behälter von der Stadtverwaltung
In unserer Wohnungsgemeinschaft (51 Wohneinheiten) wurden bisher BIO-Behälter und Papiertonen auf Parkplätze eines Eigentümers abgestellt, der lt. Vertrag für die Parkplätze ein kostenloses Nutzungsrecht hat. Nun möchte er die Parkplätze an die Wohngemeinschaft
vermieten oder verkaufen. In der letzten Jahreshauptversammlung in 10/2015 wurde beschlossen diese Parkplätze zunächst für
1 Jahr anzumieten.
Pauschal wird von einigen Wohneigentümer ausgesagt; wir haben keinen anderen Platz für diese Behälter. Klar, keiner möchte auf
die schmucklosen Behälter gucken. Aber das kann doch nicht soweit führen dafür Grundstücke anzumieten oder zu kaufen. Zumal 12
von den 51 Wohneinheiten kleinere Behälter vor Ihrer Haustür haben und von den Zusatzkosten gar nicht betroffen sind.
Diese Recht muss doch zwangsläufig den übrigen 39 Wohnungseigentümern ebenfalls eingeräumt werden, zumal auf dem
Grundstück der Wohngemeinschaft ausreichende Möglichkeiten für Stellplätze vorhanden sind oder geschaffen werden können.
Der Hausverwaltung wurde dieser Sachverhalt von mir schriftlich vorgetragen, da ich an der Versammlung 10/2015 bedingt durch
Urlaub (in den Herbstschulferien !) nicht persönlich teilnehmen konnte. Eine Stellungnahme liegt bisher leider nicht vor.
Ich würde es begrüßen, wenn jemand ein sachdienliche Aussage dazu machen könnte.
Besten Dank.
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