Verwalter-News 21. Januar 2015
Hauseigentum: Versicherungspflicht gegen Elementarschäden rückt näher
In seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch, den 14. Januar 2015 bekräftigte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unter dem Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) seine Forderung nach einer Versicherungspflicht der Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Die Petenten fordern in der Eingabe, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern - insbesondere an Wohngebäuden - anrichteten. Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen solche Schäden versichern. Da die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken würden, könnten sie dies jedoch nicht. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müssten. Es gebe also, so urteilen die Petenten, im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage der Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung befasst gewesen. Sie habe sich jedoch - unter anderem mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken - gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht ausgesprochen.
Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass nach dem Hochwasser von 2013 seitens einiger Bundesländer die Diskussion darüber erneut angeregt worden sei. Das BMJV habe sich daraufhin bereit erklärt, sich an weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteiligen. Zugleich habe das Ministerium an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, deren erster Zwischenbericht im Juni 2014 vorgelegt worden sei. Darin sei unter anderen angeregt worden, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung der Elementarversicherungen durch eine Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen solle.
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