Verwalter-News 23. September 2015
Hausgeldabrechnung: Verwalter muss Gerichtskosten übernehmen
Sollte eine Hausverwaltung entgegen ihrem Auftrag keine korrekte und vor allem nachvollziehbare Hausgeldabrechnung erstellen, können die Wohnungseigentümer vor Gericht Schadensersatz geltend machen. Zudem kommt die Verwaltung nicht umhin bei einer Niederlage auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
In einem konkreten Fall hatten Wohnungseigentümer im Jahr 2013 eine Hausgeldabrechnung erfolgreich angefochten. Das Urteil zu ihren Gunsten erging als Versäumnisurteil, da die beklagte Hausverwaltung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten und knappem Budget keinen eigenen Rechtsanwalt zur Verhandlung geschickt hatte. In der Hausgeldabrechnung des darauffolgenden Jahres wurden die Eigentümer dann mit den Gerichts- und Anwaltskosten der Verwaltung belastet.
Dies ist allerdings nicht rechtens. Die Gerichtskosten des verlorenen Rechtsstreits muss einzig und allein die Verwaltung tragen. Denn diese hat ihre vertraglichen Pflichten verletzt, wenn sie keine ordnungsgemäße Wohngeldabrechnung erstellt hat.
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