Verwalter-News 7. Oktober 2015
Sanierung: WEG darf auch hohe Kredite aufnehmen
Insbesondere wenn es um das liebe Geld geht, ist keine Wohnungseigentümergemeinschaft davor gefeit, einigen internen Ärger zu produzieren. Gerade wenn kostspielige Sanierungen des Gemeinschaftseigentums anstehen, kann es dicke Luft geben. Einen Kredit aufnehmen oder eine Sonderumlage erheben? Das ist oft die Frage aller Fragen.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden (Aktenzeichen V ZR 244/14), dass eine Eigentümergemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen durchaus auch einen lang laufenden, hohen Kredit aufnehmen kann und damit nicht gegen das Gebot der „ordnungsmäßigen Verwaltung“ verstößt.
Im konkreten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft im August 2013 eine Fassadensanierung inklusive Wärmedämmung für rund zwei Millionen Euro beschlossen. Der größte Teil der Kosten, 1,3 Millionen Euro, sollte gedeckt werden durch einen 10-jährigen Förderkredit der KfW. Eine Miteigentümerin klagte allerdings gegen den Beschluss der Versammlung und erhielt nun in letzter Instanz Recht, da in diesem Fall wichtige Formalitäten im Sinne der Transparenz unerfüllt geblieben waren.
Tenor des Urteils war jedoch auch, dass selbst die Aufnahme eines solch hohen und langfristigen Kredites durchaus der „ordnungsmäßigen Verwaltung“ entsprechen könne, wenn die konkreten Umstände angemessen berücksichtigt und die Vertragsbedingungen allen Miteigentümern ausreichend transparent gemacht würden. Vor allem komme es auf den Zweck der Kreditaufnahme an. Je dringlicher eine Maßnahme sei, desto eher müssten die Nachteile der schuldbasierten Finanzierung in den Hintergrund rücken. Die Richter hoben zudem den positiven Effekt eines Kredits hervor, wenn dieser eine Sonderumlage, vor allem innerhalb eher vermögensschwacher Wohnungseigentümergemeinschaften, abwenden könne.
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