Schon gewußt?

Mit my-ETW erstellen Sie schon in wenigen Minuten ein Kundenportal für Ihre Eigentümer. Mehr erfahren

Verwalter-News 22. Dezember 2015

WEG-Verwalter: Auswahlkriterien und Bedenkenswertes

Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zuständig für das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer, die ordentliche Bewirtschaftung des Anwesens, die Kommunikation mit den Versorgern (Strom, Gas und anderen), die jährliche Eigentümerversammlung, die Führung der gemeinschaftlichen Bankkonten, die Erstellung des Wirtschaftsplanes und die jährliche Abrechnung der Hausgelder. Die WEG-Verwaltung vertritt im Rahmen ihrer Vollmachten die Eigentümer „als eine Stimme“ nach außen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Verwalters sollte sich die Eigentümergemeinschaft über einige Punkte im Klaren sein. Wichtig ist es zunächst, dass der zukünftige Verwalter über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Auch Erfahrung in der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften der entsprechenden Größe und die Mitgliedschaft in einem organisierten Verband sind durchaus von Vorteil.

Je nach Größe der Gemeinschaft kann die Kandidatenwahl effizienter gestaltet werden, wenn mit ihr ein Gremium der Eigentümer beauftragt wird, zum Beispiel der Verwaltungsbeirat. Dieser spricht später den Miteigentümern Empfehlungen aus. Hat sich die WEG auf einen Verwalter geeinigt, wird dieser per Beschluss bestellt. Bei einer neugebauten Wohnanlage, für die erstmalig ein Verwalter bestellt wird, ist die Bestellung für maximal drei Jahre möglich. Eine abermalige Bestellung des Verwalters ist danach für maximal fünf Jahre möglich.

Im Anschluss ist mit dem Verwalter ein Vertrag aufzusetzen. Dieser regelt die Pflichten und das Honorar. Die Eigentümergemeinschaft sollte ihm im Vorfeld alle notwendigen Informationen über die WEG und das Wohnhaus zur Verfügung stellen. Auch wenn der Vertrag zwischen der WEG und dem Verwalter geschlossen wird, unterschreiben ihn in der Regel nicht alle Wohnungseigentümer, sondern nur die dazu bestimmten Vertreter. In der Regel ist auch dies der Verwaltungsbeirat. Zu achten ist hier vor allem darauf, dass sich die Vertragslaufzeit und die Amtszeit decken, um später mögliche Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden.

Kommentare

Kommentare deaktiviert.