Verwalter-News 17. April 2016
Grundlagen: Die energetische Sanierung
Es wurde bereits mehrfach nachgewiesen, dass erfolgreich durchgeführte Energiesparmaßnahmen helfen, die verbrauchsabhängigen Betriebskosten deutlich zu senken. Insbesondere lohnt sich eine solche Sanierung in den Fällen, in denen die Kosteneinsparung nach 10 oder 15 Jahren insgesamt höher ausfällt als die Summe der Investitionskosten.
Allerdings sind, wie so oft, auch bei der energetischen Sanierung sind gesetzliche Vorschriften zu beachten wie vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014. Einzelheiten zu dieser Verordnung finden Sie im Internetportal EnEv-Online. Zudem sollten Sie vor einer umfassenden Sanierung einen Energieberater um Rat fragen. Qualifizierte und registrierte Energieberater finden Sie in der sogenannten „Dena-Liste“ unter www. zukunft-haus.info/experten. Die Fachleute bieten eine umfassende Vor-Ort-Energieberatung und erstellen ein Gutachten, das auch für eine beabsichtigte finanzielle Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau notwendig ist. Für das Gutachten sollten Sie Kosten in Höhe von 500 bis 1.000 Euro einkalkulieren.
Von allen Energiesparmaßnahmen erzielen Sie erfahrungsgemäß mit der Dämmung des Hauses, das heißt mit der Dämmung von Dach, Keller und Außenwänden, den größten Effekt. Wenn Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft das Gebäude rundum dämmen lässt, können die Energiekosten um bis zu zwei Drittel sinken. Dabei sollte aber auch die Dämmung von Fenstern und Außentüren einbezogen werden, sonst besteht die Gefahr der Schimmelbildung.
Kostengünstiger und ebenfalls sehr effizient können Sie Energiekosten aber auch über das Abdichten von Tür- und Fensterritzen sowie über das Dämmen von Heizkörpernischen und Rollladenkästen senken. Auch der Einbau einer neuen Heizung kann dazu beitragen. Moderne Brennwertkesseln benötigen bis zu 40 Prozent weniger Öl als ältere Standardkessel.
Auch mit kleinen Maßnahmen können Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft bereits viel erreichen.
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