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Verwalter-News 16. März 2017

Elektromobilität: Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand

Elektromobilität: Eine eigene Ladestation z.B. in der Tiefgarage soll in Zukunft auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nachgerüstet werden können. Bildquelle: Pixabay
Elektromobilität: Eine eigene Ladestation z.B. in der Tiefgarage soll in Zukunft auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nachgerüstet werden können. Bildquelle: Pixabay

Elektromobilität ist in aller Munde zur Zeit. Und die Anreize zur Um- und Aufrüstung sind durchaus gegeben: Wer beispielsweise ein Elektrofahrzeug kauft, wird mit 4.000 Euro Prämie gefördert und ist seit neustem zehn Jahre lang von der KfZ-Steuer befreit. Und in naher Zukunft soll auch das Strom-Zapfen überall problemlos möglich sein. Für 2017 wurden 400 Schnellladestationen in ganz Europa angekündigt.

Nur in der eigenen Garage herrscht noch Stillstand. Die Steckdose für’s Auto in oder an der eigenen Immobilie steht vor vielen großen Hürden – vor allem aufgrund der existierenden Miet- und Wohnungseigentumsbestimmungen. Denn stellen sich einzelne Mitglieder einer Eigentümerversammlung quer, bleibt die angemessene heimische Infrastruktur, sprich Stromversorgung für das eigene E-Auto (Stromkabel und die Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses beispielsweise) nichts weiter als ein schöner Traum.

Es besteht aktuell keinerlei Rechtsanspruch auf eine eigene Lade-Steckdose, denn eine solche gehört nicht zum Mindeststandard einer Wohnung – selbst dann, wenn der Eigentümer der Wohnung alle Kosten zu übernehmen. Darauf verwies zuletzt das Landgericht München (Aktenzeichen 36 S 2041/15). Nur wer es schafft, alle Mitglieder seiner Eigentümergemeinschaft von der Einrichtung der Ladestation zu überzeugen, ist rein rechtlich auf der sicheren Seite.

Diese Schikanen jedoch sollen mittelfristig abgebaut werden. So brachte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bayern und Sachsen einen Gesetzentwurf zur Förderung altersgerechten Wohnens und der Elektromobilität in den Bundestag ein. Gemäß Drucksache 18/10256 soll zur Förderung der Elektromobilität eine Regelung in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgenommen werden, nach der die nach Paragraph 22 Absatz 1 Satz 1 WEG erforderliche Zustimmung der beeinträchtigten Miteigentümer dann nicht mehr notwendig sein wird, wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist.

Die entsprechende Aufrüstung soll also nicht mehr abhängen von der Zustimmung aller Miteigentümer einer Immobilie.

Noch befindet sich der Gesetzentwurf in der Beratung des Bundestags. Wir werden an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen berichten.

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