Verwalter-News 14. Januar 2019
Hausverwaltung – ja oder nein?
Der Kauf oder Bau von Wohnungseigentum ist aktuell eine der beliebtesten Formen, Immobilieneigentum zu bilden. Und sicherlich verbindet Wohnungseigentum die Vorteile des Einfamilienhauses mit denen der Mietwohnung: Als Wohnungseigentümer erwerben Sie Eigentum, investieren damit in Ihr eigenes Vermögen, in Ihre Altersversorgung. Sie sind vor Mieterhöhungen geschützt und können über Ihr Eigentum verfügen. Gleichzeitig müssen Sie sich nur selten um die Verwaltung des Eigentums kümmern. Treppenreinigung, Gartenpflege, Instandhaltungsarbeiten und ähnliches übernimmt meist die Hausverwaltung für Sie.
Doch ist Letztere wirklich in jedem Falle notwendig?
Zunächst bleibt es jedem Wohnungseigentümer selbst überlassen, ob er eine Hausverwaltung engagiert oder nicht. Und ja: Das Engagieren eines Verwalters hat auch seine Nachteile:
Zum einen ist er zusätzlichen Kosten verbunden. Je nach Standort des Objektes, je nach Größe und Anzahl der Einheiten, je nach Aufgaben, die in der monatlichen Pauschale inkludiert sind, kostet eine Hausverwaltung in der Regel zwischen 20 bis 40 Euro pro Monat pro Einheit.
Wohnungseigentümer leisten an Hausverwalter eine monatliche Vorauszahlung, die üblicherweise als Hausgeld bezeichnet wird. Nach Ablauf eines Jahres rechnet der Hausverwalter dann über die tatsächlich entstandenen Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ab, und es kommt beim Vergleich mit dem gezahlten Hausgeld zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung.
Man versteht unter Hausgeld die Vorauszahlung für folgende vier Positionen:
- Umlagefähige Kosten, also laufende Betriebskosten, die bei einer Vermietung auf den Mieter umlegbar sind
- Nicht umlagefähige Kosten, also Verwaltervergütung und sonstige Verwaltungskosten sowie laufende Instandhaltungskosten
- Instandhaltungsrücklage
Die Summe aus umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten (also Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) wird als Bewirtschaftungskosten bezeichnet. Bewirtschaftungskosten plus Instandhaltungsrücklage stellen dann die Belastung beziehungsweise das Hausgeld dar.
Allerdings kommen noch spezielle Bewirtschaftungskosten für das Sondereigentum Wohnung hinzu, die nicht im Hausgeld und daher auch nicht in der Jahresabrechnung des Hausverwalters enthalten sein können. Dazu zählen folgende Kosten:
Grundsteuer: Sie wird vierteljährlich vom Eigentümer an das Steueramt der Stadt oder Gemeinde gezahlt und ist bei Vermietung umlagefähig auf den Mieter, hier geschätzt mit 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat.
Der Haushaltsstrom wird vom jeweiligen Bewohner, also dem Eigentümer oder Mieter der Wohnung, an den Stromanbieter gezahlt, Stromkosten abhängig vom Verbrauchsverhalten und Wahl des Stromanbieters, hier geschätzt mit 0,30 Euro pro Quadratmeter.
Zusätzliche Instandhaltungskosten für die Wohnung: Reparaturen bei Sanitär- und Elektroinstallationen in Bad oder Küche werden immer vom Eigentümer bezahlt, nur Kosten für Kleinreparaturen sind bis zu einer bestimmten Höhe umlagefähig auf den Mieter.
Vorteile einer Hausverwaltung
Wenn Sie auf eine gute Hausverwaltung setzen, dann müssen Sie sich um Ihr Haus im Alltag praktisch nicht mehr kümmern. Die Hausverwaltung verwaltet und bewirtschaftet Ihr Haus und Ihre Einheiten in Ihrem Sinne. Egal ob es sich um kommunale, bauliche oder Mieter-bezogene Angelegenheiten handelt – Ihre Hausverwaltung regelt alle Angelegenheiten für Sie. Und stimmt sich lediglich bei wichtigen und/oder kostspieligen Dingen gesondert mit Ihnen ab.
Dies schafft zeitliche Ressourcen, damit Sie sich weiter auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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