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my-ETW 11. Dezember 2013

Die Verwaltungsunterlagen - Einsichtnahme vor Ort oder Übersendung von Kopien

Grundsätzlich steht jedem Mitglied der Eigentümergemeinschaft ein Einsichtsrecht in sämtliche, das Verwaltungsobjekt betreffenden Unterlagen zu. Bisher gab es lediglich zwei Möglichkeiten, sich im Bedarfsfall über seine Immobilie zu informieren.

Zum einen durch persönliche Einsichtnahme im Büro der Hausverwaltung.
Da dort alle Unterlagen griffbereit sind, ist ein tieferer Einblick in die Unterlagen möglich. Der Besuch kostet jedoch Zeit und ist meist umständlich.

Ist der persönliche Besuch im Büro des Hausverwalters, z.B. auf Grund großer Entfernung, unzumutbar oder zu umständlich, kann der Eigentümer auch um Übersendung von Kopien bitten. In der Regel wird der Verwalter diesen zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen. Angemessene Kopierkosten liegen bei ca. 50 Cent je Seite.

Einen Anspruch auf Herausgabe von Originalunterlagen besteht seitens des Eigentümers nicht, diese müssen stets im Besitz des Hausverwalters verbleiben..

Mit my-ETW werden vom engagierten Verwalter alle relevanten Unterlagen und Dokumente online zur Verfügung gestellt. Der Besuch im Büro der Verwaltung erübrigt sich, das Übersenden von Kopien ist nicht mehr nötig. Somit fallen auch keine Kopierkosten an. Der Wohnungseigentümer kann sich einfach bei my-ETW einloggen und bequem alle wichtigen Unterlagen ohne Zeitdruck ansehen und prüfen.

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