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Verwalter-News 28. Januar 2015

Modernisierung: Die Stadt Berlin greift weiter in das Eigentumsrecht von Wohnungseigentümern ein

Andreas Geisel (SPD) hat einen klassischen DDR-Ausbildungsweg hinter sich. Er besuchte von 1972 bis 1982 eine polytechnische Oberschule in Ost-Berlin und absolvierte anschließend bis 1985 eine Berufsausbildung mit Abitur zum Facharbeiter für Nachrichtentechnik in Neubrandenburg. Ab 1986 folgte eine Weiterbeildung an der Dresdner Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List” mit Schwerpunkt Ökonomie des Nachrichtenwesens.

Heute ist Andreas Geisel Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt und ist stolz darauf, seine Stadt einen weiteren Schritt voran gebracht zu haben: „Mit dem Umwandlungsverbot haben wir endlich ein weiteres mietenpolitisches Instrument, das uns hilft, Berliner Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und steigenden Mieten zu schützen. Es ist sinnvoll und wichtig, in der wachsenden Stadt Berlin dafür zu sorgen, dass die Menschen Sicherheit über ihre Wohnsituation bekommen.“

Die Herren des Roten Rathauses sehen ein Problem in der Tatsache, dass durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen häufig eine Entmietung der Häuser einhergeht inklusive anschließender Modernisierung. Damit werde der Ausstattungsstandard der Wohnungen oft auf ein überdurchschnittliches Niveau angehoben und der Preisdruck auf Berlins Wohnungssuchende erhöht. Die Umwandlung führe insgesamt zu einer Veränderung der bisherigen Gebietsbevölkerung, was die Berliner Politik zu verhindern gedenkt.

Zu diesem Zweck wurden bereits vor geraumer Zeit „Milieuschutzgebiete“, das heißt soziale Erhaltungsgebiete in der Bundeshauptstadt deklariert, in denen vermeintliche „Luxussanierungen“ untersagt sind. Künftig wird nun für Wohnungen in diesen Stadtvierteln, in denen zurzeit rund 300.000 Berliner Steuerzahler leben, geprüft, ob eine Umwandlung genehmigt werden kann.

Im März 2015 soll der Berliner Senat das Gesetz zum Umwandlungsverbot final absegnen.

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