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Verwalter-News 14. Oktober 2015

Mängel: Eigentümergemeinschaft kann Ansprüche an sich ziehen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann, einzelnen Eigentümern zustehende, Ansprüche aufgrund von Mängeln am Gemeinschaftseigentum an sich ziehen. So entschied der Bundesgerichtshof im August 2014.

Im konkreten Fall hatte ein Wohnungseigentümer aus eigenen Stücken heraus seinen Rechtsanwalt mit einem Beweisverfahren gegen den Bauträger beauftragt, da Mängel am Gemeinschaftseigentum erkennbar geworden waren. Später hatte dann die Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden, die Schadensersatzansprüche selbst durchzusetzen. Da der initiierende Eigentümer diesen Schritt allerdings für unzulässig ansah, klagte er gegen den Entschluss der Versammlung, scheiterte allerdings vor dem BGH.

Die Richter bestätigten die Wirksamkeit des Versammlungsbeschlusses. Es sei rechtmäßig, dass die Gemeinschaft ab diesem Zeitpunkt als gesetzlicher Prozessstandschafter auftrat, das heißt befugt war, im eigenen Namen den Prozess über das Recht des Einzeleigentümers zu führen (Aktenzeichen VII ZB 8/14).

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