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Verwalter-News 9. Juni 2016

Urteil: WEG darf Grundstück erwerben

Wie weit dürfen die Geschäftstätigkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft reichen? Darf sie womöglich Grundstücke erwerben? Eine spannende Frage, die der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen bejahte (Aktenzeichen V ZR 75/15).

Im konkreten Fall wollten die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft die Zahl ihrer Autostellplätze erhöhen. Eine Nachbarin bot ihr Grundstück zum Kauf an und die Gemeinschaft nutze die Gelegenheit. Eine einzelne Wohnungseigentümerin allerdings wehrte sich gegen diesen Beschluss und zog vor Gericht.

Der BGH entschied nun: „Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durchaus einen Grundstückskauf beschließen, wenn dies in einem engen Bezug zu den Wohnungen steht. Denn die Eigentümer sind auf Autostellplätze angewiesen und müssen diese auch gegenüber der Stadt nachweisen. Die neue Eigentümerin des Grundstücks ist hingegen nicht verpflichtet, die weitere Parkplatz-Nutzung zu dulden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Eigentümergemeinschaft für den Kauf entscheidet.“

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