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Verwalter-News 29. Dezember 2017

Was sich 2018 für Immobilieneigentümer ändern wird

Gesetzliche Änderungen erwarten Immobilieneigentümer ab dem 1.1.2018 vor allem im Energiebereich und in Sachen Sanierung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird mit seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ den Bau von Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen fördern. Um eine solche Förderung erhalten zu können, müssen Verbraucher ab 2018 einen entsprechenden Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Zudem wird die KfW-Bankengruppe in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ den Tilgungszuschuss zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von 13 auf 10 Prozent der errechneten Speicherkosten senken.

In Bezug auf altersgerechte Umbauten von Immobilien, wird die KfW wieder Maßnahmen unterstützen, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen. Details zu diesen Maßnahmen liegen offiziell noch nicht vor.

Zu guter Letzt müssen ab Januar 2018 Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, nicht mehr als gefährlicher Abfall deklariert werden. Dennoch müssen Verbraucher sie separat sammeln, so dass sie umweltschonend entsorgt werden können.

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