Verwalter-News 5. September 2018
Streit unter Eigentümern: Diese Mehrheitsverhältnisse sind relevant in der Gemeinschaft
Je größer ein Haus ist, je mehr Parteien es gibt, desto höher ist das Konfliktpotenzial. Und jeder will natürlich mit seinem Eigentum machen können, was er will. Doch gerade diese ist in einer Eigentümergemeinschaft nur begrenzt möglich. Zwar kann dort jeder sein Sondereigentum, das heißt seine Wohnung gestalten, wie er möchte, doch bereits wenn es darum geht, ein neues Fenster einzusetzen oder Rollläden anzubringen, kann es knifflig werden. In solcherlei Fällen geht es um das Gemeinschaftseigentum.
Änderungen und Umbauten an diesem betreffen die gesamte Gemeinschaft und benötigen demenstprechd gemeinsame Entscheidungen.
Mit einfachen Mehrheiten ist es leider oft nicht getan. Geht es um eine Reparatur, reicht diese noch aus. Eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit ist jedoch dann nötig, wenn es um Modernisierungen geht, wenn also beispielsweise das Dach neu gedämmt werden soll, um Energie zu sparen. Doppelt qualifizierte Mehrheiten bedeuten 75 Prozent der Stimmen aller stimmberechtigten Eigentümer, die gleichzeitig mehr als 50 Prozent aller Miteigentumsanteile repräsentieren.
Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass auch diejenigen, die die Kosten tragen, mehrheitlich für die Maßnahme sind. Denn in der Regel richtet sich der Anteil an den jeweils zu tragenden Kosten nach den Miteigentumsanteilen.
Geht es um bauliche Veränderungen, die weder Modernisierung noch Reparaturen sind, und die das Gesamterscheinungsbild der Immobilie betreffen, müssen alle Eigentümer zustimmen. Sonst kann das Projekt nicht umgesetzt werden.
Auch bei einer Änderung der Teilungserklärung müssen alle Eigentümer zustimmen, und der Beschluss muss von einem Notar beurkundet werden.
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