my-ETW 2. Januar 2014
Elektronische Akte für WEG-Hausverwalter
Die Unterlagen einer Eigentümergemeinschaft können sehr umfangreich sein. Insbesondere wenn es sich um eine Gemeinschaft handelt, die seit Jahrzehnten besteht.
Unterlagen von nachrangiger Bedeutung dürfen nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht und Ermächtigungsbeschluss der Eigentümer vernichtet werden. Wichtige Dokumente wie die Teilungserklärung oder die Versammlungsprotokolle sind jedoch dauerhaft aufzubewahren und im Bedarfsfall zugänglich zu machen.
Von Bedeutung für die alltägliche Arbeit sind jedoch eher aktuelle Lieferanten- und Wartungsverträge oder die letzte Abrechnung der Stadtwerke. Bisher werden die entsprechenden Dokumente in physischen Aktenordnern abgelegt und bei Bedarf herausgesucht. Im Idealfall werden die Dokumente eingescannt und auf dem Computer oder einem Datenträger gespeichert. Ohne ...
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