Verwalter-News 25. Juli 2018
Hausgeld muss sein
Der Begriff „Hausgeld“ als Umschreibung für den monatlichen Vorschuss auf die Bewirtschaftungskosten hat sich längst eingebürgert, obwohl er im Wohnungseigentumsgesetz nicht vorkommt. Unter ihm versteht man insbesondere die Vorauszahlung für laufende Betriebskosten, die bei einer Vermietung auf den Mieter umlegbar sind, und für Verwaltervergütung und sonstige Verwaltungskosten sowie laufende Instandhaltungskosten.
Wenn die Hausgeldvorauszahlungen sehr gering sind, sind halb- oder vierteljährliche Zahlungen durchaus empfehlenswert. Hierdurch werden der buchhalterische Aufwand minimiert und Kosten eingespart. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass die Kontogebühren den Wohnungseigentümer bei den Überweisungen zweifach treffen: einmal auf seinem Privatkonto und zum Zweiten auf dem Konto der Wohnungsgemeinschaft.
Doch ...
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