Verwalter-News 22. Dezember 2014
AG Lichtenberg: Mieter muss Handwerksarbeiten tagsüber dulden
Das Feld der Konfliktherde zwischen Mietern und Vermietern ist weit. Anlässe für Zwistigkeiten sind vielfältig. Und oft können harmlose Mücken zu bösen Elefanten gedeihen. Das Mietrecht in der Bundesrepublik lässt den Mietern bisweilen viele Freiräume. Ein Urteil jedoch, das die Position des Hausverwalters gegenüber den Mietern einer Immobilie stärkt, fällte das Amtsgericht Lichtenberg am 4. April 2014 (Aktenzeichen 18 C 366/13).
Ein Vermieter hatte seinem Mieter die Ablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler mit entsprechenden Terminvorgaben angekündigt. In diesem Zuge wollte der Vermieter gleichzeitig auf Funktechnik umstellen und diese entsprechend austauschen lassen. Die Arbeiten sollten tagsüber an einem Werktag stattfinden. Der ...
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