Verwalter-News 24. März 2015
Hausgeld: Zahlungspflicht besteht auch ohne neuem Wirtschaftsplan
Immer wieder kann es vorkommen, dass Miteigentümer einer Immobilie mit der Zahlung des monatlichen Hausgelds in Rückstand geraten.
Grundlage für die Höhe des zu zahlenden Hausgelds bildet stets der jeweilige Wirtschaftsplan, der von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Dieser Wirtschaftsplan enthält die voraussichtlichen künftigen Ausgaben und Einnahmen bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für das laufende Kalenderjahr beziehungsweise bereits für das folgende Jahr.
Der Zahlungsrückstand eines Miteigentümers sollte von den pünktlich zahlenden Wohnungseigentümern jedoch nicht leichtfertig akzeptiert werden. Auch wenn noch kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wurde, besteht weiterhin die Verpflichtung Hausgeld zu zahlen. So entschied das Amtsgericht Brake am 29. Oktober 2014 ...
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