Verwalter-News 20. April 2018
Müllentsorgung: Kosten trägt die gesamte Eigentümergemeinschaft
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Wohnungseigentümer, sich anteilig an den Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums zu beteiligen. Die Höhe dieser Zahlungsverpflichtungen ergibt sich wiederum aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung der Hausverwaltung.
Aus dem Wirtschaftsplan ergeben sich die Kosten, die im Wirtschaftsjahr von den Eigentümern aufgebracht werden müssen. Sie setzen sich aus den regelmäßigen Kosten der Verwaltung des Eigentums, wie zum Beispiel Reinigungskosten, und der Instandhaltungsrückstellung zusammen. Kosten für Abwasser und auch für den Müll werden gleichermaßen in das Hausgeld eingerechnet.
Laut Gesetz sind Müllkosten also Kosten der Eigentümergemeinschaft. Dieser wollte sich eine Eigentümerin eines Reihenhauses in einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch nicht ...
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