Verwalter-News 2. Mai 2017
Die Hausordnung ist bindend: Eigentümergemeinschaft kann Vogelfutter auf Balkon untersagen
Das Leben in einem Mehrparteienhaus bedeutet immer auch Leben in einer Gemeinschaft – dies gilt auch für Wohnungseigentümer. Und wie in jeder Gemeinschaft müssen die Mitglieder gewisse Regeln einhalten. Diese finden sich zunächst im Regelwerk über die Verwaltung und Nutzung der Immobilie, in der Hausordnung und schließlich im Gesetz.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung einschließlich Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Gemeinschafts- und Hausordnung bilden die rechtliche Grundlage für jede Eigentümergemeinschaft, auf die die eigentliche Verwaltung aufbaut.
Vor allem in größeren Gemeinschaften empfiehlt sich eine solche Hausordnung. In dieser können die Details zu den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen festgehalten werden. Hier ...
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