Verwalter-News 7. März 2016
Instandhaltung der Heizungsanlage: Mehrheitsbeschluss reicht in manchen Fällen
Die Reparatur einer Heizungsanlage kann nicht nur viel Geld kosten, sondern mitunter auch reichlich Nerven. Nicht selten wird in Eigentümerversammlungen heftig debattiert und gestritten, wenn solcherart Großprojekte anstehen. Doch zumindest für den Fall, dass ein defekter Heizkessel die Ursache für den Austausch darstellt, verspricht ein Urteil des Amtsgerichts Verden aus dem Juni 2014 etwas Hoffnung auf Schonung der Nerven (Aktenzeichen 2 C 424/13).
Denn ein solcher Austausch stellt nach Meinung der Richter keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar und bedarf daher auch keines einstimmigen Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Im konkreten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, die Heizungsanlage in ihrer Wohneigentumsanlage austauschen ...
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