Verwalter-News 21. Juli 2016
Jahresabrechnung: Kontostände sind elementarer Bestandteil
Alle Jahre wieder. Gemäß Paragraph 28 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist ein jeder Hausverwalter dazu verpflichtet, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Laut ständiger Rechtsprechung hat er dazu sechs Monate lang Zeit, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde.
Richter bestätigten in der Vergangenheit immer wieder auch, dass eine solche Jahresabrechnung von jedem durchschnittlichen Wohnungseigentümer ohne zusätzlichen Expertenrat verstanden werden muss.
Nun stellt sich aber die Frage: Wie muss eine solche, leicht verständliche Jahresabrechnung konkret aussehen?
Zwar hält das Gesetz keine Vorschriften parat zu Form und Inhalt, jedoch hat die ständige Rechtsprechung immer wieder auf wesentliche Merkmale einer ...
Weiterlesen