Verwalter-News 30. Mai 2016
LG Frankfurt: Müllentsorgung ist in Jahresabrechnung klar von Hausmeistertätigkeit trennen
Ein oft wiederkehrendes Thema der Hausverwaltung sind die Betriebskosten, das heißt die Kosten, die den Wohnungseigentümern durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehen. Hierzu gehören gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKO) insbesondere auch die Kosten für die Müllentsorgung. Die Müllentsorgungskosten für das zu Wohnzwecken genutzte Sondereigentum tragen die Wohnungseigentümer gemäß dem Anteil ihrer jeweiligen Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche.
Nun aber der Knackpunkt: In der Eigentümerversammlung kann dieser Kostenverteilungsschlüssel geändert werden. Doch in einem solchen Fall werden die Kosten des Hausmeisters bezüglich der Müllentsorgung nicht erfasst. Dies stellte das Landgericht Frankfurt am 15. April 2015 (Aktenzeichen 2-09 S 5/14) klar.
Im konkreten Fall hatte ...